Versicherungsschäden

Prüfung und Einschätzung des Zustandes einer Immobilie für eine Versicherung. Zu solchen Gutachten gehört neben der gründlichen Feststellung von eventuellen Schäden und potentiellen Schadensursachen auch die Überprüfung gesetzlicher Vorgaben.

Auftraggeber eines derartigen Gutachtens ist meist der Versicherungsgeber, wobei ein objektives und präzises Gutachten auch dem Versicherungsnehmer zugutekommt.

In Streitfällen können wir auch gerne eine Objektive Einschätzung des Schadens für den Versicherungsnehmer vornehmen.

 

Soforthilfe 0151/24155658

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© Marcus Fink