Überschrift

Wir erstellen für Baumaßnahmen der Gebäudeklassen 1-3 statische Berechnungen mit den erforderliche Konstruktionszeichnungen.

Ein hoher technischer Standard, wie Statikprogramm etc. bilden die Grundlage für eine termingerechte und wirtschaftliche Bearbeitung.

Im Sinne des Bauordnungsrechts ist in Deutschland der Tragwerksplaner als Entwurfsverfasser oder als ein vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherrn herangezogener Sachverständiger tätig. Als Entwurfsverfasser hat er dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Anweisungen geliefert werden und den genehmigten Bauvorlagen, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln entsprechen.
 

Einwirkungen (Lasten)

Die Einwirkungen (bzw. Lasten) für die ein Tragwerk mittels der Baustatik bemessen werden muss, sind u. a.:

  • Eigengewicht
  • Nutzlast (früher auch Verkehrslast)
  • Windlast
  • Schneelast
  • Wasserdruck
  • Erddruck
  • Fahrzeuganprall
  • Erdbeben; Bemessungskriterien (Erdbeben)
  • Eisdruck, Eislast
  • Temperatur
  • Zwang
     

Die Tragwerksplanung bzw. Statik von Gebäuden, Bauwerken und anderen baulichen Anlagen wird von uns berechnet. Wir erstellen die nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweise. Grundlage dieser statischen Berechnungen ist die Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die den gültigen Normen entsprechen. Unsere Tätigkeit als Tragwerksplaner umfasst auch weitere Aufgaben wie z. B. der Wärmeschutzberechnung oder die des Brandschutznachweises.

Ziel unserer Tätigkeit ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen.

 

 

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© Marcus Fink